Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024
Diese Vereinbarungen gelten bei allen Geschäften der Übungsfirma Büro & Co GesmbH mit ihren Kunden. Abweichende oder darüber hinausgehende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Angebot und Auftragsannahme
Alle Angebote sind freibleibend. Büro & Co behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte es Büro & Co nicht möglich sein, einen Kundenauftrag anzunehmen, wird der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung darüber informiert.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind spätestens 30 Tage ab Fakturendatum netto ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat verrechnet.
Lieferung und Versand
Grundsätzlich wird die Lieferung mit dem eigenen LKW beziehungsweise durch das ACT-Transportservice frei Haus durchgeführt. Die Preise verstehen sich inklusive handelsüblicher Transportverpackung. Falls der Kunde eine andere Versandart wünscht, muss diese spätestens bei der Auftragsunterzeichnung dem Auftragnehmer bekannt gegeben werden. Daraus entstehende Mehrkosten werden direkt dem Kunden weiterverrechnet. Der Kunde ist zur Annahme der Ware verpflichtet.
Mängelrügen
Der Auftragnehmer garantiert für die einwandfreie Qualität seiner Produkte. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach dem Empfang der Ware dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben werden. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl kostenlose Verbesserung oder kostenlosen Austausch der Lieferung.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Unternehmenssitz des Auftraggebers. Der Gerichtsstand ist 4400 Steyr, es gilt österreichisches Recht.